Ortskernsanierung
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern“ der Gemeinde Gammelshausen
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts zur städtebaulichen Erneuerung von ganzen Quartieren. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 136 - 164 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Erneuerungsmaßnahmen dienen der Behebung städtebaulicher Missstände. Diese liegen vor, wenn ein Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach Lage und Funktion obliegen.
Zu den städtebaulichen Missständen, die im Jahr 2009 im Ortskern Gammelshausen festgestelt wurden, zählen insbesondere:
- Mängel im Ortsbild/ funktionale Mängel: u.a. Bauhof, der auf zwei Standorte verteilt ist; ungestalteter Backhausplatz, der nicht der Bedeutung als zentraler Treffpunkt für die Gemeinde entspricht; Brachflächen bzw. mindergenutzte Flächen, leer stehende Gebäude; Hauptstraße, die Landesstraße und Autobahnumleitungsstrecke ist, mit einem relativ hohen Verkehrsaufkommen und daher einer hohen Trennwirkung;
- bauliche Mängel: 36 % der im Sanierungsgebiet gelegenen Gebäude weisen geringe Mängel, rd. 26 % erhebliche und 20% substanzielle Mängel auf. Insgesamt besteht also ein Erneuerungsbedarf von 82 %.
Das Sanierungsverfahren läuft nach einem formalen Verfahren ab. Die wesentlichen Schritte dabei sind:
- Vorbereitende Untersuchungen (Frühjahr bis Herbst 2009)
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung vom 28.9.2009
- Durchführung der Sanierung (seit Ende 2009)
- Abschluss der Sanierung (voraussichtlich im Jahr 2017).
Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung unterliegen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die Teilung eines Grundstücks und die Veräußerung eines Grundstücks sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten einer besonderen Genehmigungspflicht.
Um den sanierungsbedürftigen Zustand zu beseitigen und das Sanierungsgebiet neu zu gestalten, bedarf es der Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen. Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde. Mögliche Ordnungsnahmen dabei sind die Bodenordnung, der Umzug von Bewohnern und Betrieben, die Freilegung von Grundstücken, die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen oder sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Aufgabe der Eigentümer ist es, die Baumaßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung von Neubauten und Ersatzbauten, die Modernisierung und Instandsetzung oder die Verlagerung und Änderung von Betrieben.
Im Unterschied zur Bauleitplanung (z.B. Aufstellung eines Bebauungsplans), die nur den rechtlichen Rahmen für die städtebauliche Entwicklung setzt, zielt die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme gleichzeitig auf die zügige Verwirklichung der Planungsziele innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ab.
Sanierungsziele: Die Erneuerungsmaßnahme Gammelshausen "Ortskern" wird im Besonderen charakterisiert durch Entwicklungsaufgaben im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung durch die Neuordnung vorhandener mindergenutzter Flächen, durch über das Gesamtgebiet verteilte Aufgaben der städtebaulichen Erneuerung im Rahmen vielfältiger Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie durch die Gestaltung öffentlicher Räume und Schaffung eines zentralen Kommunikationspunktes dem „Backhausplatz“. Die angestrebte Erneuerungsmaßnahme kann daher in hohem Maße zur Verbesserung der vorhandenen Wohn- und Arbeitssituation wie auch zur Behebung funktionaler Problemfelder beitragen. Im Einzelnen sollen nachfolgend aufgeführte Neuordnungs- und Sanierungsaufgabenbereiche angegangen werden:
- Stärkung des Ortskerns als Wohnstandort, Verbesserung der Wohnsituation und Aufwertung des Ortsbildes, Energetische Erneuerung
- Aufwertung der öffentlichen Straßen- und Platzräume
- Maßvolle Nachverdichtung
- Zentralisierung des Bauhofes
Da die städtebauliche Erneuerung von einer regen Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner lebt, können Sie Ihre Fragen / Ideen / Hinweise gerne an die Gemeindeverwaltung oder die STEG Stadtentwicklung GmbH, der von der Gemeinde beauftragte Sanierungsträger, richten. Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
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Gemeinde Herr Bürgermeister Hauptstr. 19 |
Sybille Rosenberg Olgastr. 54 |
Weiterführende Informationen
- Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet
- Merkblatt für private Eigentümer
- Neuordnungskonzept
- Sanierungsziele und Rechtsvorschriften
